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Immobilien

Haus und Grund

Verkauf und Vermittlung von Objekten

 

Ob Sie ein „schnuckeliges“ Häuschen (2-6 Pers.),
ein geräumiges Domizil/ Alterswohnsitz, eine repräsentative Finka
oder ein Bauernhaus zum eigenen Anbau mit Grund und Boden
wünschen –

 „wir suchen, was Ihren Bedürfnissen und Wünschen gerecht wird –

 

 

 

Preis-Beispiele: (unverbindlich) aktuell - 2007

1, Baugrund - ca. 15.000 qm    382.000,-

 

 

Wir suchen für Sie Ihr Wunsch-Objekt

 Unser Angebot an Sie:
kompetente Abwicklung in deutsch, englisch, spanisch, französisch, italienisch

Sie beschreiben Ihr Wunsch-/Traum-Objekt so genau wie möglich,
(ein gezeichnetes Bild Ihres Traum-Hauses und Grundstückes)
mit Angabe der Zimmeranzahl (Schlafzimmer/Wohnzimmer/Bäder/usw....)
Optimal + Mindestanforderung, qm2 Wohnfläche + Grundstück (Pool/ Land-
wirtschaftlich nutzbar), Baustil oder Neubau nach Ihren Vorstellungen.

Einfach alles, was Ihnen in den Sinn kommt und

Ihre Vision wird Wirklichkeit – wir helfen Ihnen dabei.


Wir werden uns auf die Suche machen und Ihnen mindestens
2 Vorschläge innerhalb der nächsten 6 – 12 Monaten unterbreiten.

Ihre Bekundungszahlung, für Ihr wahres Interesse und unserem Einsatz,
wird bei rechtsgültigem Kaufvertrag mit dem Eigentümer, vom Verkaufs-
preis abgezogen und beträgt € 5.000,- (diese „Anzahlung“ wird fest-
verzinslich bei einer europäischen Bank angelegt).

Sie können oben beschriebenes Modell mehrmals in Anspruch nehmen.

Sollte Ihnen dennoch keine der angebotenen Optionen entsprechen
(aus welchen Gründen auch immer) verbleibt die Bekundungszahlung
als Kostenaufwand für die intensiven Bemühungen bei
„Talisman Touristik Marketing“.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Rückzahlung der Bekundungszahlung.

Lediglich, wenn von unserer Seite aus, ein geringerer Aufwand für
die Suche entsteht, behalten wir uns vor, einen Teil der Anzahlungen
dem Interessenten wieder gutzuschreiben.

 

Hauserwerb in Spanien für Ausländer (spanisches Recht)

Nach spanischem Recht können Immobilienkaufverträge rechtswirksam
auch ohne notarielle Beurkundungen abgeschlossen werden.

Dabei können grobe Fehler begangen werden und es lauern vielfältige
Gefahren, die dazu führen können, 

-         dass entweder der Käufer das gewünschte Immobilieneigentum
nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erhält

-         oder der Verkäufer (Eigentümer) nicht oder nur unter Einschaltung
der Gerichte zu dem vereinbarten Kaufpreis gelangt.

Dies alles lässt sich sehr leicht vermeiden, durch einen kompetenten,
redlichen Immobilien-Makler vor Ort – in Formentera.

Unser Modell erlaubt Ihnen,

-         ohne einen „unverbindlichen Vorvertrag über ein Grundstück,
 
Appartement oder Haus“ abzuschließen

genau die finanziellen Vorleistungen und Verpflichtungen zu kennen,
 und keine „bösen“ Überraschungen zu erleben.

 Denn in den seltensten Fällen kommt der Käufer aus einem „unverbindlichen
 Vorvertrag“ wieder aus dem Vertragsverhältnis heraus.

 Genau wie nach deutschem Immobilien-Recht werden wir auch in Spanien
 den Notar dazu verpflichten, Grundbucheinsicht vor Protokollierung eines
 notariellen Kaufvertrages zu nehmen, sodaß z.B. belastete Objekte nicht
 als „frei von Hypotheken“ verkauft werden können.


Wünschen Sie ein Angebot?

Wenn Sie bereits Ihrer Vorstellung Form verleihen können,
von der Größe (Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, usw.)
und Preis-Vorstellung angeben können, so nutzen Sie bitte das e-mail,
oder Telefax um uns Ihre Sonderwünsche mitzuteilen.

Wir beantworten gerne weitere Fragen.
Telefon: 02171- 58 23 635 * 0173-14 331 86

Sie können ein formloses Telefax oder eine e-mail senden unter Kontakte!

 

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